Allgemeine Geschäftsbedingungen der GSTB in Berlin
1. Allgemeines
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind Bestandteil der Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform bzw. unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam. Für Verträge mit Käufern, welche ihren Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb des Gebietes der BRD haben und für Lieferungen in Gebiete außerhalb der BRD gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts nach dem Haager Kaufrechtsabkommen (EKG) bzw. des UN-Übereinkommens zum internationalen Warenkauf.
Wir weisen gemäß §33 Abs.1 BDSG darauf hin, dass wir über den Käufer – nur für interne Zwecke – personenbezogene Daten (Name, Anschrift, etc.) per EDV speichern.
2. Angebot
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Muster, Prospekte, technische Beschreibungen und Skizzen bleiben unser Eigentum, sie dienen der allgemeinen Orientierung. Die darin enthaltenen Angaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, lediglich als annähernde und keinesfalls zugesicherte Eigenschaften zu betrachten.
3. Preise
Es gelten die vereinbarten Preise. Sollten sich wesentliche Kostenbestandteile bis zum Tag der Lieferung ändern, dann ist eine Preiserhöhung möglich, jedoch nur dann, wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht wird. Die Preise verstehen sich ab Lager des Verkäufers ausschließlich Verpackung. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Preise verstehen sich exklusive MwSt., welche zu dem am Tag der Lieferung gültigen Steuersatz zusätzlich verrechnet wird.
4. Lieferung und Versand
Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen oder Lieferdaten gelten als unverbindlich. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Alle Gefahren gehen auf den Besteller über, wenn die Lieferung unser Lager verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird.
5. Mängel, Gewährleistung und Garantie
Der Käufer hat uns offensichtliche Mängel der Ware, Fehl- oder Falschlieferungen binnen einer Ausschlussfrist von 8 Tagen ab Empfang schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche Änderungen des Liefergegenstandes, welche dessen Funktion nicht beeinträchtigen, bleiben dem Verkäufer vorbehalten. Die Haftung des Verkäufers für Mängel der gelieferten Produkte beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatz je Lieferung, nach Wahl des Verkäufers. Bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bestimmt sich die Haftung des Verkäufers nach dem Gesetz. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung, wegen Verzuges, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei den Vertragsverhandlungen und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Für von GSTB gelieferte Antriebssysteme, sowie Steuer- und Regelsysteme und sonstiges mechanisches und elektronisches Zubehör werden 24 Monate Garantie gewährt. Die Garantie wird ab dem Datum der Lieferung gewährt. Die Garantie gilt für jeden Mangel an von GSTB gelieferten Produkten, der auf einen Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen ist. Die Garantie ist nur wirksam, wenn folgende Regeln vom Käufer eingehalten worden sind:
- die Montage- und Einbauvorschriften sind sorgfältig zu beachten,
- das Produkt wurde bestimmungsgemäß seiner Verwendung eingesetzt, das Antriebssystem darf insbesondere nicht überlastet oder überbeansprucht worden sein,
- das Antriebssystem oder sonstige Erzeugnisse dürfen nicht auseinandergenommen worden sein,
- es dürfen keine ungeeigneten Zubehörteile verwendet worden sein,
- das Antriebssystem darf nicht einer Gewaltausübung ausgesetzt worden sein.
Die Wirksamkeit der Garantie setzt weiter voraus, dass der Käufer den Verkäufer vor dem Ausbau unverzüglich vom Schadensfall unterrichtet, notfalls durch Telefon oder Telefax, um dem Verkäufer die Überprüfung durch einen Fachmann an Ort und Stelle zu ermöglichen. Kündigt der Verkäufer die Überprüfung durch einen Fachmann innerhalb angemessener Zeit an, so ist mit dem Ausbau bis zur Ankunft und Überprüfung des Fachmanns zu warten. Die Garantie besteht in der kostenlosen Reparatur oder dem kostenlosen Umtausch des schadhaften Erzeugnisses. Mit der mangelhaften Ware hat der Käufer entsprechend den Weisungen des Verkäufers zu verfahren.
Im kaufmännischen Verkehr ist der Verkäufer solange nicht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet, soweit der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises entsprechend dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verzug ist (siehe Punkt „6. Zahlungen“).
6. Zahlungen
Die Rechnungen sind innerhalb der schriftlich vereinbarten Zahlungsfrist, gerechnet ab dem Rechnungsdatum, netto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist allein der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Verkäufers maßgebend. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen von pauschal 2 % über dem jeweiligen Basiszins, auf Nachweis auch höhere, berechnet. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen und/oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen, alle offen stehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge fällig zu stellen und Barzahlungen zu verlangen. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer gegen Ansprüche des Verkäufers ist ausgeschlossen. Vertreter oder Außendienstmitarbeiter des Verkäufers sind zum Inkasso nur berechtigt, wenn sie im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sind. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Käufer wegen etwaiger Gegenansprüche ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Er ist jedoch berechtigt, anstelle der Zahlung Sicherheit zu leisten, sei es durch Hinterlegung oder Bankbürgschaft.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren erlischt das Recht zu Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware.
8. Sonstiges
Für alle in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ nicht aufgeführten Punkte gilt das jeweils gültige Handelsrecht der BRD. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Firmensitz ist:
GSTB - Gesellschaft für Steuerungstechnik und Technische Beratung mbH
Krokusstraße 9, 12357 Berlin
Telefon: 030 - 685 007 0
Telefax: 030 - 685 007 25
E-Mail: gstb∂gstb.de